Änderungen bei Sedierung während MRT - Untersuchungen

Änderungen bei Sedierung während MRT - Untersuchungen

Sollten PatientInnen eine MRT-Untersuchung aufgrund einer Angst vor engen Räumen (Klaustrophobie) nach eigenen Angaben nur mit Hilfe einer Sedierung tolerieren, bieten wir die Möglichkeit einer Untersuchung mit angstlösenden Medikamenten an. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Beruhigung/Sedierung während einer MRT-Untersuchung jedoch nicht. Aufgrund des gestiegenen Kostendrucks im Gesundheitssystem können wir die Sedierung nicht mehr kostenfrei anbieten.

Was bedeutet das für unsere PateintInnen?

Sofern erforderlich, können PatientInnen bei uns weiterhin eine Untersuchung mit Sedierung durchführen lassen. Allerdings müssen wir auch gesetzlich versicherten PatientInnen die entstehenden Kosten ab dem 1. Mai 2025 als private Leistung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Diese betragen ca. 30 €. Sind die PatientInnen gesetzlich versichert, müssen sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen. Ein Antrag auf Kostenerstattung kann bei der Krankenkasse gestellt werden, dies wird jedoch vermutlich nur in Ausnahmefällen erfolgreich sein.

Ihr Team der Überörtlichen Radiologischen Gemeinschaftspraxis
in Leipzig, Markkleeberg und Aue

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